Unterrichtsbedingungen

1. Unterricht
Die Christliche Gemeindemusikschule (CGS) ist ein Arbeitszweig der Apis, dem Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Württemberg e.V, und erteilt  Musikunterricht in Form von Kursen und regelmäßigen Angeboten. Unterrichtsdauer, Unterrichtsgebühr und Unterrichtslehrkraft sind aus den örtlichen Veröffentlichungen ersichtlich.

2. Unterrichtszeiten

Die Festsetzung der Unterrichtstermine erfolgt nach persönlicher Absprache mit den Lehrkräften und den Verantwortlichen vor Ort. Der Unterricht findet an allgemeinen Schultagen statt. Es gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen vor Ort. Bewegliche Schulferientage vor Ort sind auch für die CGS bindend. Auf Anfrage können in dieser Zeit die Räume zu Übungszwecken genutzt werden.

3. Anmeldung

An- und Abmeldungen sind schriftlich vorzunehmen. Die Aufnahme ist zum 1. jeden Monats möglich. Das Unterrichtsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kursangebote werden für die Kurszeit abgeschlossen. Eine Probeeinheit wird nach Absprache mit der Lehrkraft kostenfrei gewährt. Regelmäßige Unterrichtsverhältnisse werden nur mit Lastschriftverfahren ermöglicht.

4. Kündigung

Der Vertrag kann schriftlich beidseitig zum 31.3.; 30.9. und 31.12. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf der  Kündigungsfrist schriftlich bei der Musikschule eingegangen sein. Bei Gruppenunterricht gilt ein Unterrichtsverhältnis von 6 Monaten als bindend, sofern nicht eine Änderung durch die CGS wirksam wird. Kurse müssen gesamt wahrgenommen werden. Eine Vertragsbeendigung zwischen dem 31.3. und 30.9. ist nicht möglich. Härtefälle werden gesondert geregelt.

5. Ummeldung

Der Wechsel des Unterrichtsfaches ist zum Ende des Monats nach Absprache möglich, und sollte spätestens 10 Tage vor Ablauf des Monats schriftlich eingereicht werden.

6. Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf das Schuljahr (1.10. – 30.9.) Die Unterrichtsgebühren werden per Einzugsermächtigung monatlich eingezogen. Die einzelnen Unterrichtsgebühren sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen. Nicht in den Gebühren enthalten sind Noten, Unterrichtsmaterial und Instrumente.

7. Ermäßigungen

Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie den Musikunterricht, so wird ab dem 2. teilnehmenden Familienmitglied 7% Rabatt auf alle Angebote gewährt.
Für Sonderangebote, zum Beispiel bei Kooperationen mit anderen Trägern (Schulen, Kindergärten), kann kein Geschwisterrabatt gewährt werden. Bitte beachten Sie entsprechende Hinweise vor Ort.

8. Unterrichtsausfall

Sollte der Unterricht wegen Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, wird er nachgeholt oder durch eine Vertretung ausgeübt. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Unterrichtsstunden ab der vierten und jeder weiter ausfallenden Stunde auf Antrag rückvergütet. Für Unterrichtsstunden, die seitens der Schüler versäumt werden (auch wegen Krankheit) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatzstunden. Bei Krankheit kann je nach persönlicher Absprache mit der Lehrkraft die Unterrichtseinheit verlegt werden.

9. Musikvorspiele

Unterrichtserfolge wollen wir der Öffentlichkeit zugänglich machen. Hierzu bieten sich besonders Gottesdienste, Bezirkstreffen und andere kirchliche Veranstaltungen an. Schülervorspiele und Schülerkonzerte finden nach Absprache statt.

10. Versicherung

Eine Haftung und ein Versicherungsschutz von Seiten der CGS liegt bei Nutzung der Räumlichkeiten nur bei ständiger Anwesenheit von CGS-Unterrichtskräften vor. Instrumente (auch Leihinstrumente der CGS) sind von der CGS nicht versichert.

11. Instrumentenverleih

Instrumente können bei Nachfrage über die CGS geliehen oder vermittelt werden. Hierfür wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

12. Datenschutz

Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der CGS eingesetzt. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten von der CGS für die Dauer des Unterrichtsverhältnisses verwendet werden können. Sollten sich persönliche Daten ändern, wird dies unverzüglich der CGS-Verwaltung mitgeteilt. Insbesondere gilt dies für veränderte Bankverbindungen, E-Mail-Adresse, Telefon und Anschrift.


Stuttgart, 1.1.2010